Warum heißt # H_2S # Schwefelwasserstoff anstelle von Schwefelwasserstoff?

Antworten:

Historische Verwendung, ähnlich wie viele Elementsymbole von ihren lateinischen oder griechischen anstelle der modernen Namen abgeleitet werden.

Erläuterung:

Beides ist eigentlich richtig. Aus Gründen der Konsistenz hat IUPAC das "Ausgangsmolekül" als "Sulfan" mit akzeptablen "offiziellen" Bezeichnungen von sowohl "Schwefelwasserstoff" als auch "Dihydrogensulfid" definiert (tatsächlich bevorzugt sind beide "Zusammensetzungsbezeichnungen" gemäß IUPAC).

17. #H_2S#
Diwasserstoff (Sulfid)

Beachten Sie den Unterschied zu Zusammensetzungsbezeichnungen wie "Wasserstoffperoxid" für #H_2O_2# und "Schwefelwasserstoff" für #H_2S# (Kapitel IR-5), in dem (in englischer Sprache) ein Leerzeichen zwischen der elektropositiven und der elektronegativen Komponente des Namens steht.

Zusammensetzungsnamen des obigen Typs, die das Wort "Wasserstoff" enthalten, wurden in der Diskussion der Oxosäuren in Abschnitt I-9.5 von Lit. 1 als "Wasserstoffnomenklatur" klassifiziert. 2 und solche Namen wurden ausführlich veranschaulicht. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird hier jedoch auf eine generelle Verwendung verzichtet. Nehmen wir zum Beispiel an, dass die Zusammensetzungsbezeichnungen „Schwefelwasserstoff“ und „Schwefelwasserstoff“ (#2^-#) 'können beide als interpretiert werden #H_2S# und auch die #HS^-# .

Die Situation mit #H_2S# ist ganz analog dazu mit #Na_2S# die als Natriumsulfid, Dinatriumsulfid, Natriumsulfid (2) und Dinatriumsulfid (2) bezeichnet werden können, mit der Ausnahme, dass eine Fehlinterpretation des ersten und dritten Namens als NaS unwahrscheinlich ist. In Ref. 2, die Bezeichnungen "Schwefelwasserstoff (1)" und "Monohydrogensulfid" für #HS^-# wurden vorgeschlagen, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden. (In einigen Sprachen ist jedoch kein Leerzeichen in Kompositionsnamen enthalten, so dass ohnehin sehr feine Unterscheidungen erforderlich sind.)

Ab: NOMENKLATUR DER ANORGANISCHEN CHEMIE
IUPAC-Empfehlungen 2005
ANORGANISCHE SÄUREN UND DERIVATE IR-8.4
p.136